Soziale Absicherung bei psychischer Erkrankung

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen körperlichem, seelischem und sozialem Wohlbefinden. Armut, existenzielle Ängste oder die finanzielle Abhängigkeit von der Familie können krankmachend bzw. krankheitserhaltend sein und schränken die individuellen Verwirklichungsmöglichkeiten beträchtlich ein.

Die Basis jedes Sozialstaates ist ein garantierter Zugang zu Rechten und Möglichkeiten finanzieller Absicherung. Soziale Leistungen sind keine Almosen, sondern Rechtsansprüche für jene Menschen, welche die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllen.

Auflistung verschiedener finanzieller Leistungen

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung verschiedener finanzieller Leistungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehen können. Details zu den jeweiligen Voraussetzungen und den Antragswegen finden Sie in diesem PDF - Informationsbroschüre Wissens-Wert (Abschnitt: Soziale Absicherung).

Krankenversicherung

Personen mit Erwerbstätigkeit, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, sind pflichtversichert.

Nähere Informationen:

Mitversicherung mit Eltern

Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse ist eine Mitversicherung bei Eltern für psychisch kranke Menschen im Erwachsenenalter (auch zeitlich unbegrenzt) möglich (§ 123 ASVG – Anspruchsberechtigung für Angehörige).

Nähere Informationen:

Krankengeld

Das Krankengeld hat die Funktion den Verdienstausfall aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während der Zeit der Erkrankung teilweise zu ersetzen. 

Nähere Informationen:

www.gesundheitskasse.at

Arbeitslosengeld

Zur Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage bei Arbeitslosigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen das Arbeitslosengeld bei dem AMS beantragt werden. 

Nähere Informationen:

Notstandshilfe

Ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes erschöpft, kann bei dem AMS Notstandshilfe beantragt werden.

Nähere Informationen:

Rehabilitationsgeld

Stellt die Pensionsversicherung keine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit fest und wurden ausreichend Pensionsversucherungszeiten gesammelt, kann Rehabilitationsgeld beantragt werden. Die Auszahlung leistet die Krankenversicherung, welche auch für die Unterstützung zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zuständig ist.

Nähere Informationen:

www.gesundheitskasse.at

Waisenpension

Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine soziale Absicherung garantiert, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes Anspruch auf eine Alterspension oder eine Invaliditäts,- Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension gehabt hätte. Für psychisch kranke Menschen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Waisenpension auch im Erwachsenenalter zu beziehen. 

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

Erhöhte Familienbeihilfe

Den Erhöhungsbeitrag zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe erhalten Eltern, deren Kind in jungen Jahren erkrankt und daher erwerbsunfähig geblieben ist. Der Antrag ist beim jeweiligen Finanzamt zu stellen und kann 5 Jahre rückwirkend eingebracht werden.

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

Sozialhilfe / Mindestsicherung

Personen, die aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, haben die Möglichkeit bei der Sozialabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat einen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung stellen. 

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

Ausgleichszulage

Wenn die Pension unter bestimmten Richtsätzen liegt, kann bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt unter gewissen Voraussetzungen die Ausgleichszulage beantragt werden sodass ein Mindesteinkommen gesichert werden kann.

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

Rezeptgebührenbefreiung

Personen mit Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. Personen, die aufgrund von Erkrankung überdurchschnittliche Ausgaben für Medikamente haben, können bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen. 

Nähere Informationen:

Befreiung ORF Gebühr

Bei körperlicher oder finanzieller Hilfsbedürftigkeit ist eine Befreiung von den ORF Gebühren per Antragsstellung möglich.

Nähere Informationen:

orf.beitrag.at

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung des pflegebedingten Mehraufwandes. Es ist an den geschätzten Pflege- bzw. Unterstützungsbedarf pro Monat gebunden und wird von der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft ausgezahlt.

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

Vollmacht

Familienmitglieder oder Freunde und Freundinnen können sich von erkrankten Personen mit einer Vollmacht ausstatten lassen, um Behördenwege für sie zu erledigen.

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

Erwachsenenschutzrecht (früher: Sachwalterschaft)

Ab 1. Juli 2018 gibt es vier verschiedene Arten der Erwachsenenvertretung, die den betroffenen Personen - ihren Bedürfnissen entsprechend - unterschiedlich viel Selbstbestimmung ermöglichen.

Nähere Informationen:

www.oesterreich.gv.at

www.vertretungsnetz.at