Soziale Absicherung bei psychischer Erkrankung
Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen körperlichem, seelischem und sozialem Wohlbefinden. Armut, existenzielle Ängste oder die finanzielle Abhängigkeit von der Familie können krankmachend bzw. krankheitserhaltend sein und schränken die individuellen Verwirklichungsmöglichkeiten beträchtlich ein.
Die Basis jedes Sozialstaates ist ein garantierter Zugang zu Rechten und Möglichkeiten finanzieller Absicherung. Soziale Leistungen sind keine Almosen, sondern Rechtsansprüche für jene Menschen, welche die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllen.
Auflistung verschiedener finanzieller Leistungen
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung verschiedener finanzieller Leistungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehen können. Details zu den jeweiligen Voraussetzungen und den Antragswegen finden Sie in diesem PDF - Informationsbroschüre Wissens-Wert (Abschnitt: Soziale Absicherung).
Krankenversicherung
Mitversicherung mit Eltern
Krankengeld
Arbeitslosengeld
Notstandshilfe
Rehabilitationsgeld
Stellt die Pensionsversicherung keine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit fest und wurden ausreichend Pensionsversucherungszeiten gesammelt, kann Rehabilitationsgeld beantragt werden. Die Auszahlung leistet die Krankenversicherung, welche auch für die Unterstützung zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zuständig ist.
Nähere Informationen:
Waisenpension
Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine soziale Absicherung garantiert, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes Anspruch auf eine Alterspension oder eine Invaliditäts,- Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension gehabt hätte. Für psychisch kranke Menschen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Waisenpension auch im Erwachsenenalter zu beziehen.
Nähere Informationen:
Erhöhte Familienbeihilfe
Sozialhilfe / Mindestsicherung
Ausgleichszulage
Rezeptgebührenbefreiung
Befreiung von Rundfunkgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt (GIS)
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung des pflegebedingten Mehraufwandes. Es ist an den geschätzten Pflege- bzw. Unterstützungsbedarf pro Monat gebunden und wird von der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft ausgezahlt.
Nähere Informationen: