Online Vortrag: Die forensische Psychiatrie

Strafbar ist nur wer schuldhaft handelt.

 

Wer für eine Gewaltstraftat, die mehr als ein Jahr Strafe zur Folge hätte, wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist und aufgrund der Erkrankung gefährdet ist erneut straffällig zu werden, kann nicht in ein normales Gefängnis kommen, sondern in ein forensisch therapeutisches Zentrum. Dadurch wird Betroffenen eine psychiatrische Behandlung zuteil und eine in regelmäßigen Abständen erfolgende Feststellung, ob vom psychisch Erkrankten weiterhin Gefahr ausgehen kann oder ob sich der psychische Zustand verbessert hat.

Zu diesem Thema gibt es jedoch unter Angehörigen sowie in der Öffentlichkeit viele kritische Diskussionen. Angehörige äußern immer wieder Kritik daran, dass durch negative Gutachten der Aufenthalt in der Forensik länger sein kann als der Strafrahmen für diese Straftat beträgt. Und in der Öffentlichkeit wird oft nicht verstanden, dass Täter mit teils schweren Straftaten nach positiven Gutachten in den Normalvollzug oder sogar freikommen.

Daher hat es vor kurzer Zeit einige gesetzliche Neuerungen gegeben. Welche sind das und wie wirken sie sich auf das Leben der Angehörigen von Patienten in der Forensik aus? Zu diesem Thema konnte ein wahrer Spezialist gewonnen werden: Herr Dr. Thomas Memmer, der einige Jahre Leiter der Forensik des Otto-Wagner-Spitals war und heute u.a. als gerichtlich beeideter Gutachter arbeitet. Er wird über seine Erfahrungen und die Neuerungen des Gesetzes sprechen.

Referent: Dr. Thomas Memmer, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Datum: 16. Oktober 2024
Zeit: 18:30 Uhr
online über zoom

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