KONTAKT Nr. 3 / 2018
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
Peter Barth, einer der zentralen Mitbegründer dieses Gesetzes und Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz, informiert umfassend über die wesentlichen Bausteine des neuen Gesetzes.
Die Sicht eines Erwachsenenschutzvereins
Monika Rott, eine Leiterin beim Vertretungsnetz Wien, beschreibt anhand von Fallbeispielen die erwarteten positiven Änderungen durch die neue Gesetzeslage.
Bedeutung aus Angehörigensicht
Aus der Perspektive einer Tochter und Schwester beschreibt Maria Fischer, eine Mitarbeiterin von HPE Tirol, ihre Erfahrungen mit dem Thema „Sachwalterschaft“ und ihre Hoffnungen in Bezug auf das neue Erwachsenenschutz-Gesetz.
Gemeinsam füreinander eintreten
Die Interessenvertretung der HPE Österreich setzte sich aktiv für die Umsetzung des neuen Erwachsenenschutz-Gesetzes ein.
Im Gespräch mit einer Erwachsenenvertreterin
Daniela Schreyer im Gespräch mit Mag. Margot Artner, einer freiberuflich tätigen Erwachsenenvertreterin.
Wenn das Nest zu eng wird…
Simon möchte unabhängig von seinen Eltern sein.