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Seit kurzer Zeit gibt es vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einen Flyer über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.
Als Anwalt in Gleichbehandlungsfragen berät und unterstützt er Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Behindertengleichstellungsrechtes des Bundes diskriminiert fühlen. Zu diesem Zweck werden Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abgehalten. Der Anwalt ist in der Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und weisungsfrei.
Flyer Anwalt für Gleichbehandlungsfragen
Der Flyer in Papierform ist auch über das Büro der Behindertenanwaltschaft www.behindertenanwalt.gv.at bzw.über das Broschürenservice des Sozialministeriums www.bmsk.gv.at erhältlich.
Hier finden Sie die aktuellen Bürgersprechtage der Behindertenanwaltschaft in den Bundesländern: Bürgersprechtage |