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5. Februar 2009 - Wien
Vereinbarkeit von Arbeitsversuchen und finanziellen Unterstützungsleistungen


Die Vereinbarkeit von Arbeitsversuchen und finanziellen Unterstützungsleistungen wie Sozialhilfe, erhöhte Familienbeihilfe oder Berufsunfähigkeitspension ist Thema des „Arbeitskreis Rückversicherung“. Im Zuge einer Tagung informierten VertreterInnen des Arbeitskreises über dazu getroffene Vereinbarungen und Verwaltungsabläufe.

Ziel vieler Projekte, Maßnahmen und politischen Entscheidungen ist die Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die Arbeitswelt. Ein für den/die einzelne/n Betroffene/n bislang großes Hemmnis auf diesem Weg ist das Risiko, Ansprüche auf Leistungen der Sozialhilfe, der erhöhten Familienbeihilfe oder der Berufsunfähigkeitspension zur Gänze und vor allem auf Dauer zu verlieren, sobald ein Arbeitsversuch gestartet wird und damit keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt. Diese Leistungen sind für viele Menschen mit psychischer Erkrankung existenzsichernd, und der Start eines Arbeitsversuches birgt das Risiko, bei dessen Scheitern völlig ohne finanzielle Unterstützung zu sein.

Die Teilhabe an der Arbeitswelt, die Möglichkeit sich zu erproben und Arbeitsversuche zu starten, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Integration von benachteiligten Menschen.

Angesichts dieser Problemlage wurde 2001 unter Koordination der Landesstelle Wien des Bundessozialamt der „Arbeitskreis Rückversicherung“ gegründet. VetreterInnen des Landes Wien (FSW), des AMS Wien, der Pensionsversicherungsträger und der Finanzverwaltung haben in diesem Rahmen Regelungen und Verwaltungsabläufe entwickelt, die ein Wiedererlangen der Sozialhilfeleistungen und/oder der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches sicherstellen. So soll die Möglichkeit, sich risikoarm in der Arbeitswelt zu erproben, gefördert werden.

Damit diese Regelungen geltend gemacht werden können ist es wichtig, bestimmte definierte Abläufe und Vorgehensweisen einzuhalten. Entscheidend ist, dass der Arbeitsversuch von der Arbeitsassistenz, einer Maßnahme der Berufsorientierung oder einer ähnlichen Einrichtung begleitet wird. Diese sog. Integrationsfachdienste stellen in Kontakt mit den jeweiligen Trägern der Unterstützungsleistung (Pensionsversicherungsanstalt, Stadt Wien usw.) sicher, dass ein Arbeitsversuch auch als solcher gewertet wird und dass der betroffenen Person die vorher erhaltenen Leistungen wiedergewährt werden, sollte der Versuch scheitern.

Die im „Arbeitskreis Rückversicherung“ getroffenen Vereinbarungen sind eine Kann-Bestimmung, und es bedarf der Informiertheit und des Engagements vonseiten der Integrationsfachdienste, aber auch von Seiten der Betroffenen und/oder Angehörigen.
In jeden Falle aber sind sie ein wichtiger Schritt weg vom lebensfernen Entweder-Oder (entweder krank oder gesund, entweder arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig), das der Realität von psychisch kranken Menschen nicht entspricht.


Hier gelangen Sie zu einem Link der Koordinationsstelle zwischen Arbeitsmarktservice, Bundessozialamt Wien und Fonds Soziales Wien:
Link zu Unterlagen der Arbeitsintegration

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